Ist über das Auslandssemester und die Dauer des Aufenthaltes entschieden, muss in einigen Fällen ein Visum beantragt werden. Auch wenn kein Visum beantragt werden muss, weil man innerhalb der EU bleibt, ist ein gültiger Reisepass notwendig. Erster Schritt sollte demnach generell sein, den eigenen Reisepass zu beantragen oder zu verlängern.
Für ein Auslandssemester innerhalb der EU gilt, dass kein Visum beantragt werden muss. Bleibt man nicht länger als 3 Monate muss man sich zudem auch nicht im jeweiligen Land registrieren. Erst ab einer Aufenthaltsdauer von über 3 Monaten fordern einige Länder eine polizeiliche Meldung.
Wer sein Auslandssemester im außereuropäischen Ausland verbringt, muss gegebenenfalls ein Visum beantragen. Die Voraussetzungen und das Prozedere können sich hierbei von Land zu Land unterscheiden. Das Studenten-Visum für die Einreise in die USA erhält man in Deutschland nur per Termin in den Konsulaten in Berlin, Frankfurt und München und wenn man ein Certificate of Eligibility vorweisen kann. Dieses Formular erhält man von der Gasthochschule. Zudem fallen Visumsgebühren sowie die SEVIS-Gebühr an. Studiert man in den USA über ein Austauschprogramm erhält man ein J-Visum, hat man das Auslandsstudium selbst organisiert, erhält man ein F-Visum.
Anders läuft hingegen der Visumsprozess in anderen Ländern ab. Geht man für ein Auslandssemester nach China, kommt es auf die Dauer des Aufenthaltes an, welches Visum man beantragen muss. Darüber hinaus muss man sich innerhalb der ersten drei Wochen des Aufenthaltes in China polizeilich registrieren lassen.
Ebenso unterschiedlich wie die Beantragung des Visums sind auch die Möglichkeiten mit einem Studentenvisum im Ausland zu arbeiten. Während die USA sehr viele Einschränkungen geltend machen, bieten andere Länder wie China oder Australien ausländischen Studenten mehr Freiheiten bezüglich der Arbeitsmöglichkeiten. Genaue Auskunft geben die Botschaften und Konsulate des jeweiligen Landes.
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